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BVerwG, 11.04.1985 - 1 DB 10.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG - I BK 14/84
- BVerwG, 28.01.1985 - 1 DB 10.85
- BVerwG, 11.04.1985 - 1 DB 10.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82
Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1985 - 1 DB 10.85
Es erscheint bereits zweifelhaft, ob der Vortrag neuer Tatsachen oder Beweismittel ganz allgemein die Möglichkeit eröffnet, einen gemäß § 79 Abs. 3 Satz 2 BDO mit einem Rechtsbehelf nicht mehr anfechtbaren Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts in einem abgeschlossenen Beschwerdeverfahren von Amts wegen oder auf Gegenvorstellung eines Beteiligten hin aufzuheben oder zu ändern (vgl. hierzu BVerfGE 63, 77 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 06.07.1984 - 1 DB 21.84
Verwirkung - Verzicht - Disziplinärer Verfolgungsanspruch - Ausschluss
Auszug aus BVerwG, 11.04.1985 - 1 DB 10.85
Er ergibt sich aus den bereits mit der Anschuldigungsschrift dem Bundesdisziplinargericht vorgelegten Vorermittlungsakten (Bl. 120-122), deren Inhalt dem erkennenden Senat bei Erlaß seines Beschlussesvom 6. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 21.84 - (DVBl. 1984, 962) bekannt war. - BVerwG, 24.01.1985 - 1 DB 49.84
Personalvertretung - Beteiligung - Personalrat - Verschlusssachen - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1985 - 1 DB 10.85
In seinem Beschluß vom 24. Januar 1985 hat der Senat in dem insoweit gleichgelagerten Verfahren BVerwG 1 DB 49.84 im einzelnen ausgeführt, daß es nicht zu beanstanden ist, wenn mit Rücksicht auf die Einstufung der Vorermittlungsakten als "VS-Vertraulich" anstelle des Hauptpersonalrats in seiner Gesamtheit der gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 und 2 BPersVG gebildete Ausschuß das Mitwirkungsrecht des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 BPersVG wahrgenommen hat.